(Bergmann, SWK 20/21/2008, S 567)
Nach Ansicht des Autors ist - wie er in seiner Zusammenfassung festhält - die "Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters" nicht obsolet, sondern erfasst seit dem HaRÄG Beteiligungen an Nichtunternehmern, insbesondere im außerbetrieblichen Bereich. Verluste aus solchen Beteiligungen nach Art eines stillen Gesellschafters sind nicht zu berücksichtigen, Überschüsse aus einer Abschichtung führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
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