Auslegung, Ziel und Anwendungsbeispiele
„Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit“ sind die Grundlage einer Rechtskraftdurchbrechung nach § 295a BAO. Der Anwendungsbereich des § 295a BAO reicht so weit wie die Grundnorm der Steuerschuldentstehung in § 4 BAO. Eine systematische Aufbereitung der Reichweite und Grenzen dieser vielseitig anwendbaren Bestimmung ist das Ziel des folgenden Beitrages.
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Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.
Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften.