Wirtschaftsrecht

§ 3 a NVG - Wessen Einstandspreis zählt?

Peter Csoklich

Kaum eine einzelne gesetzliche Bestimmung hat in der jüngsten Zeit die Gerichte so viel beschäftigt wie das durch § 3 a NVG geregelte Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis. Dem OLG Wien (veröffentlicht in diesem Heft, Seite 255) lag nun ein weiterer Aspekt zur Entscheidung vor. Eine österr Tochtergesellschaft einer deutschen Gesellschaft hat von dieser bezogene Waren zwar jedenfalls über ihrem eigenen, möglicherweise aber unter dem Einstandspreis ihrer Muttergesellschaft verkauft. Das HG Wien hat unter Berufung auf Prunbauer 1) festgestellt, daß es nicht auf den Einstandspreis der verkaufenden (inländischen) Tochtergesellschaft, sondern auf den (Konzerneinstands-)Preis der (ausländischen) Muttergesellschaft ankommt. Nach Prunbauer 1) stellt es eine Umgehung des § 3 a NVG an, wenn innerhalb eines Konzerns ohne oder nur mit einer symbolischen Spanne weiterveräußert wird; innerhalb eines Konzerns müsse daher der Einstandspreis analog dem OECD-Musterabkommen über die steuerliche Behandlung von Konzernverrechnungspreisen berechnet werden. Diese - im übrigen völlig unbegründet gebliebene Ansicht - hat das OLG Wien zu Recht abgelehnt.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 242

01.06.1990
Heft 6/1990
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).