Am 16. 1. 2024 habe am BFG in Wien eine simulierte mündliche Verhandlung eines Steuerfalls durch Masterstudierende der WU Wien stattgefunden. Dabei sei die Frage behandelt worden, ob eine inländische Privatstiftung im Ausland einbehaltene Quellensteuern auf steuerbefreite Beteiligungserträge auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen könne. Sowohl die Studierenden als auch das BFG in seinem nunmehr am 15. 2. 2024 veröffentlichten Erkenntnis seien zum Schluss gekommen, dass eine entsprechende Anrechnung nicht möglich sei.
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