Wirtschaftsrecht

§ 6 VKrG: Aktive Übermittlungspflicht des Kreditgebers für vorvertragliche Standardinformationen?

Univ.-Ass. Mag. Reinhard Pesek

Der folgende Beitrag behandelt die Frage, welche Erfordernisse für Kreditgeber im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) bei der Erteilung der vorvertraglichen Standardinformationen an präsumtive Kreditnehmer bestehen. Im Zuge dieser Untersuchung erfolgt auch ein systematischer Vergleich mit vorvertraglichen Informationspflichten anderer verbraucherschützender Vorschriften.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/150

20.03.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Reinhard Pesek

Dr. Reinhard Pesek ist Rechtsanwalt und Junior Partner bei FSM Rechtsanwälte in Wien und war davor ua Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.