§ 6 Z 6 EStG ist im Abgabenänderungsgesetz 2004 neu geschrieben worden. Wichtigste Neuerung ist die neu geschaffene Möglichkeit eines Besteuerungsaufschubes in Bezug auf die beim Wirtschaftsguttransfer in „Europa-Betriebsstätten“ aufzudeckenden stillen Reserven. Die übrigen Änderungen der Vorschrift erweisen sich als bloße Klarstellung für eine bereits bisher gehandhabte Anwendungspraxis. Denn§ 6 Z 6 EStG stellt sowohl in der Altfassung wie auch in der Neufassung die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze dar und seine Auslegung wird daher nach wie vor durch diese OECD-Grundsätze geprägt.
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