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§ 6 Z 6 EStG (neu) und die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze

Heidemarie Kuschil / Dr. Helmut Loukota

§ 6 Z 6 EStG ist im Abgabenänderungsgesetz 2004 neu geschrieben worden. Wichtigste Neuerung ist die neu geschaffene Möglichkeit eines Besteuerungsaufschubes in Bezug auf die beim Wirtschaftsguttransfer in „Europa-Betriebsstätten“ aufzudeckenden stillen Reserven. Die übrigen Änderungen der Vorschrift erweisen sich als bloße Klarstellung für eine bereits bisher gehandhabte Anwendungspraxis. Denn§ 6 Z 6 EStG stellt sowohl in der Altfassung wie auch in der Neufassung die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze dar und seine Auslegung wird daher nach wie vor durch diese OECD-Grundsätze geprägt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/577

01.07.2005
Heft 13/2005
Autor/in
Heidemarie Kuschil

Oberrätin Heidemarie Kuschil war langjährig Auslandsprüferin bei der Großbetriebsprüfung Wien, ist seit 2000 Mitarbeiterin in der Abteilung für Internationales Steuerrecht des Bundesministeriums für Finanzen und ist Delegierte in der OECD-Arbeitsgruppe für Verrechnungspreisfragen.