Wirtschaftsrecht

§ 91 Abs 2 GewO: Die Entfernung des "unzuverlässigen" GmbH-Gesellschafters nach Gewerbe- und Gesellschaftsrecht

Mag. Florian Thelen

Langt vonseiten der zuständigen Behörde der Auftrag bei der gewerbetreibenden Gesellschaft ein, eine Person, die "maßgeblichen Einfluss" auf die Gesellschaft hat und einen der in den §§ 87 f GewO genannten Entziehungsgründe verwirklicht, zu entfernen, ist rasches Handeln gefragt. Es ist binnen der im Rahmen dieses Auftrags festgesetzten Frist bei sonstigem Entzug der Gewerbeberechtigung Folge zu leisten. Hierbei stößt man jedoch schnell an gesellschaftsrechtliche Grenzen, mag es sich um die Abberufung als Geschäftsführer oder um den Ausschluss eines Gesellschafters handeln. Dieser Beitrag soll mögliche Lösungen, insbesondere auf gesellschaftsvertraglicher Ebene, aufzeigen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/178

18.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Florian Thelen

Mag. Florian Thelen ist Rechtsanwalt bei der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH und beschäftigt sich vor allem mit Fragen des Gesellschaftsrechtes, des Unternehmenskaufes sowie des Kartellrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und ist in diesen Fachgebieten auch als Vortragender ua als Lektor für Gesellschafts- und Insolvenzrecht an der FH Campus02 tätig.