Untersucht werden die Möglichkeiten, die Rechtssicherheit des gem§ 27 Abs 4 UStG 1994haftenden Leistungsempfängers durch Feststellungsbescheide (als notwendige Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung) zu erhöhen.
Die Abfuhrpflicht des § 27 Abs 4 UStG 1994 trifft Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmer, für deren Unternehmen die Leistung ausgeführt wird.
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Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).
Publikationen:
Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).