Das AbgÄG 1998 wurde am 18. November im Finanzausschuss beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichsten Punkte der beschlossenen Fassung dargestellt. Es werden dabei auch kurz die in der Regierungsvorlage gegenüber dem Begutachtungsentwurf vorgenommenen Änderungen erläutert.
Für die ab 1999 gesetzlich geregelten Jubiläumsgeldrückstellung ist neben der versicherungsmathematischen Berechnung auch eine Berechnung nach den Methoden der Finanzmathematik zugelassen (neuer § 14 Abs 12 EStG 1988). Überdies wird klargestellt, dass Jubiläumsgeldzusagen aufgrund von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen jedenfalls für die Zulässigkeit einer steuerwirksamen Rückstellungsbildung ausreichen. Das noch in der Regierungsvorlage vorgesehene Erfordernis einer Wertpapierdeckung (wäre jener bei der Pensionsrückstellung nachgebildet gewesen) ist gänzlich entfallen.
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