Die am 29. 1. 2014 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) beinhaltet umfassende und weitreichende Änderungen im österreichischen Unternehmenssteuerrecht und betrifft dabei sowohl natürliche Personen als auch Körperschaften. Laut Erläuterungen zielen die Änderungen auf Budgetkonsolidierung, effiziente und effektive Verhinderung bzw Bekämpfung von Betrug, Verringerung von Verwaltungslasten für Unternehmen, Stärkung von Solidaritäts- und Gerechtigkeitsaspekten sowie auf eine Anpassung des Steuerrechts an unionsrechtliche Erfordernisse ab. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Auswirkungen des AbgÄG 2014 auf die Unternehmensbesteuerung dargestellt und analysiert. Die Änderungen sollen mit 1. 3. 2014 in Kraft treten.
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