§ 299 BAO betreffe nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten. Daher könne auch ein Bescheid über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass die Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung erzielen kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.