Wird eine Abgabenfestsetzung zu einem mittels Selbstanzeige einbekannten Mehrbetrag (Verkürzungsbetrag), welcher als Basis einer Festsetzung einer Abgabenerhöhung herangezogen wurden, im Beschwerdeverfahren aufgehoben oder abgeändert, ergäbe sich die amtswegige Verpflichtung zur Aufhebung des Abgabenerhöhungsbescheides.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.