Steuerrecht Aktuell

Abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und deren Bedeutung für das Finanzstrafrecht

Dr. Rainer Brandl

"Der Umfang der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht nach § 119 BAO und damit der Maßstab für die Beurteilung, ob eine solche Verpflichtung für die Anwendbarkeit von § 33 FinStrG verletzt wurde, ist auch nicht gleichzusetzen mit den Erfordernissen für eine wirksame Selbstanzeige nach § 29 FinStrG."  1 Mit dieser Kernaussage hat Tina Ehrke-Rabel in beeindruckender Kürze und Präzision eine für die Praxis sehr bedeutsame Querverbindung zwischen Abgabenrecht und Finanzstrafrecht auf den Punkt gebracht. Diese soll daher in diesem Beitrag Ausgangspunkt für meine Ausführungen im Jubiläumsheft anlässlich ihres Geburtstages sein.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/410

08.08.2025
Heft 15-16/2025
Autor/in
Rainer Brandl

Dr. Rainer Brandl ist Steuerberater bei LeitnerLeitner Wien-Linz, Lehrbeauftragter am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz sowie Autor zahlreicher Publikationen zum Finanzstrafrecht und Abgabenverfahrensrecht.