Steuerrecht aktuell

Abgabensachen und verfahrensrechtliche Garantien des Art 6 Abs 1 EMRK

Dr. Verena Hörtnagl-Seidner

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) ist kein Gericht iSd B-VG. Der Gesetzgeber legte jedoch ausdrücklichen Wert darauf, den UFS als Gericht (Tribunal) iSd Art 6 Abs 1 EMRK auszugestalten. Art 6 Abs 1 EMRK garantiert ein faires gerichtliches Verfahren. Nach hL und Rechtsprechung erstrecken sich diese Verfahrensgarantien nicht auf das verwaltungsbehördliche Abgabenverfahren. Art 6 Abs 1 EMRK findet nur in zivil- und strafrechtlichen Belangen Anwendung. Warum legten die Väter des UFS die Tribunalqualität trotzdem als ehrgeiziges Ziel vor?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/164

16.02.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Verena Hörtnagl-Seidner

Assoz.-Prof.in MMag.a Dr.in Verena Hörtnagl-Seidner ist Steuerberaterin und assoziierte Professorin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.