Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, führen bei Gesellschaftern, die die Beteiligung an der abspaltenden Körperschaft im Privatvermögen halten, nur mehr nach Maßgabe der§ 30 § 31 Abs 1 EStGzur Steuerpflicht.
Eine Kapitalgesellschaft spaltet auf eine andere Kapitalgesellschaft eine Liegenschaft ab. Die übernehmende Kapitalgesellschaft gewährt hierfür als Gegenleistung neue Anteile.
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