Steuerrecht

AbgÄG 1998: „Verunglückte“ Abspaltungen nur mehr eingeschränkt steuerpflichtig

Thomas Walter

Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, führen bei Gesellschaftern, die die Beteiligung an der abspaltenden Körperschaft im Privatvermögen halten, nur mehr nach Maßgabe der§ 30 § 31 Abs 1 EStGzur Steuerpflicht.

Eine Kapitalgesellschaft spaltet auf eine andere Kapitalgesellschaft eine Liegenschaft ab. Die übernehmende Kapitalgesellschaft gewährt hierfür als Gegenleistung neue Anteile.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/222

15.04.2000
Heft 4/2000
Autor/in
Thomas Walter

StB MMag. Dr. Thomas Walter ist geschäftsführender Gesellschafter der KPMG-Salzburg und Lektor am Institut für Finanzrecht der Universität Salzburg.