Das derzeit im Begutachtungsentwurf vorliegende Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) sieht insb im Bereich der Einkommensteuer wichtige Änderungen vor. Nach einem kurzen Überblick sollen diese dargestellt und umfassend beleuchtet werden.
„Der Verfassungsgerichtshof vermag keine sachliche Rechtfertigung dafür zu erkennen, dass kraft § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, generell nicht steuerlich abzugsfähig sind. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ein ordentliches Universitätsstudium eine Aus- (oder) Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit darstellt.“
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