Steuerrecht

AbgÄG 2005: § 16 UmgrStG wesentlich geändert

Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Mit dem AbgÄG 2005 sollen insb im Bereich der Umgründungen unerwünschte Gestaltungen eingeschränkt werden. Dies brachte bereits der Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2005 deutlich zum Ausdruck1) ). Gegenüber dem Begutachtungsentwurf reduziert sich die Regierungsvorlage (RV) auf Änderungen, die jedenfalls steuersystematisch konsequent erscheinen. Die wohl grundlegendsten Änderungen betreffen bei der Einbringung § 16 UmgrStG. Die Änderungen bei der Exporteinbringung, der unbaren Entnahme und der „Verschiebetechnik“ sollen hier dargestellt und näher beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/856

15.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.