Steuerrecht

AbgÄG 2009: Ein Abzugsverbot mehr, ein Stück Nettoprinzip weniger

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Das Abgabenänderungsgesetz 2009 höhlt das objektive Nettoprinzip ohne sachliche Rechtfertigung aus.

Die "aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten" sollen nach § 20 Abs 1 Z 6 EStG in der Fassung des Ministerialentwurfes zum Abgabenänderungsgesetz 2009 nicht abzugsfähig sein. Dieses Abzugsverbot trifft unentgeltlich übertragene Immobilien, die der betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkunftserzielung dienen. Eine Klarstellung, wie sie die Erläuterungen zum Ministerialentwurf behaupten (34/ME 24. GP Budgetbegleitgesetz 2009 - Teil Abgabenänderungsgesetz 2009), liegt nur hinsichtlich Immobilien vor, welche nicht der Einkunftserzielung dienen.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/250

17.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.