Grenzüberschreitende Umgründungen nehmen vor allem im EU-Raum zu. Das UmgrStG ist international ausgerichtet und behindert grenzüberschreitende EU-Umgründungen grundsätzlich nicht. Da aber mit grenzüberschreitenden Umgründungen teilweise auch versucht wird, Steuersubstrat aus Österreich abzusaugen oder der Besteuerung zu entgehen, sieht das AbgÄG 2010 neben einigen "Klarstellungen" auch eine inhaltliche Änderung für Importverschmelzungen vor: Eine neue Ausschüttungsfiktion für Importverschmelzungen aus "Steueroasen" soll eine Umgehung des Methodenwechsels nach § 10 Abs 4 KStG vermeiden.
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