Die neue Normalwertregelung in § 4 Abs 9 UStG im Lichte des Unionsrechts
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde für bestimmte Umsätze zwischen verbundenen Parteien, die für "außerbetrieblich motivierte Zwecke" erfolgen, der Normalwert als Umsatzsteuerbemessungsgrundlage festgelegt. Dadurch wurde eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage in der Umsatzsteuer eingeführt. Der Beitrag analysiert die neue Bestimmung im Lichte der Vorgaben des EU-Mehrwertsteuerrechts, beleuchtet die unionsrechtlichen Hintergründe, die zu ihrer Einführung geführt haben, und setzt sich anhand von Beispielen mit dem konkreten Anwendungsbereich auseinander.
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