Steuerrecht

AbgÄG 2014: Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen

Tatjana Polivanova-Rosenauer

Ausgerichtet auf die Schaffung der Steuergerechtigkeit führt das AbgÄG 2014 die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen ein. Infolge der Verbindung der beschränkten Steuerpflicht mit dem KESt-Abzug ist deren Reichweite eingeschränkt. Die Anknüpfung an den Zinsbegriff des EU-QuStG kann jedoch zu einer Mehrbesteuerung des beschränkt Steuerpflichtigen führen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/187

19.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Tatjana Polivanova-Rosenauer

Tatjana Polivanova-Rosenauer und Steuerberaterin und Partnerin bei LeitnerLeitner, Wien. Ihre Schwerpunkte liegen in der banken- und kapitalmarktbezogenen Beratung.