Steuerrecht

AbgÄG 2014: Das neue Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren

DDr. Hans Zöchling / Mag. Christoph Plott

Mit der Einführung eines Abzugsverbotes für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im KStG beschreitet der österreichische Steuergesetzgeber neue Wege. Aufwendungen für Zinsen und Lizenzgebühren an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- oder ausländische Körperschaften sind ab 1. 3. 2014 nicht mehr körperschaftsteuerlich abzugsfähig (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG idF AbgÄG 2014). Steuersystematisch wird erstmals für bestimmte Betriebsausgaben im KStG (nicht im EStG) das Korrespondenzprinzip eingeführt und der steuerliche Abzug von Aufwendungen von einer Mindestbesteuerung des korrespondierenden Ertrages beim Empfänger abhängig gemacht.1 Steuerpolitisch wird damit im Alleingang der Versuch unternommen, eine Maßnahme des BEPS-Reports2 umzusetzen, bevor noch die von der OECD geplanten Maßnahmen überhaupt vorliegen.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/243

17.04.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Hans Zöchling

DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war viele Jahre Partner bei KPMG in Wien. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Christoph Plott

Mag. Christoph Plott ist Partner im Bereich Tax der KPMG Österreich und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, internationales Steuerrecht, M&A und Umstrukturierungen aus steuerlicher Sicht.