Steuerrecht

AbgÄG 2014: Verlustberücksichtigung bei ausländischen Gruppenmitgliedern und Betriebsstätten eingeschränkt

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr / Dr. Elisabeth Titz

Die österreichische Gruppenbesteuerung gilt seit ihrer Einführung mit dem Steuerreformgesetz 2005 als internationales Vorzeigemodell und wichtiger Reformschritt der Unternehmensbesteuerung.1 Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung2 sieht aber Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung vor, die mit dem Abgabenänderungsgesetz 20143 bereits umgesetzt wurden: Betroffen davon sind der räumliche Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung, die Höhe der sofortigen Verlustberücksichtigung von ausländischen Gruppenmitgliedern sowie die Firmenwertabschreibung. Ähnlich wie bei der Gruppenbesteuerung wurde auch die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste eingeschränkt. Der Beitrag beleuchtet die Einschränkungen bei den ausländischen Verlusten näher.4

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Artikel-Nr.
RdW 2014/244

17.04.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.