Am 21. 7. 2023 sei das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) im BGBl veröffentlicht worden. Neben einer Fülle an Änderungen im Ertragsteuerrecht seien auch die in diesem Gesetzespaket enthaltenen verfahrensrechtlichen Neuerungen beschlossen worden. Das Highlight aus verfahrensrechtlicher Sicht sei unumstritten die gesetzliche Verankerung der Quotenregelung für die Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter. Welche konkreten Regelungen dazu getroffen wurden und welche weiteren Neuerungen im Verfahrensrecht das AbgÄG 2023 mit sich bringt, wird im Beitrag dargestellt.
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