Artikelrundschau November 2024 - Teil 2 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

AbgÄG 2024: die neue Vorschrift des § 27a BAO. Vollziehung und Haftung bei doppelansässigen Körperschaften (Bieber/Reiter, taxlex 2024/86, S. 359)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Mit dem AbgÄG 2024 sei § 27a BAO neu eingeführt worden. Wesentliche Inhalte der Bestimmung seien die Festlegung von ausländischen Rechtsgebilden als Bescheid- und Zustelladressaten, die sinngemäße Anwendung der für juristische Personen geltenden Abgabenvorschriften sowie die verschuldensunabhängige Haftung der Gesellschafter von Drittstaatsgesellschaften mit österr Ort der Geschäftsleitung. Der Beitrag versucht eine Einordung und systematische Aufarbeitung des § 27a BAO.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/166

15.04.2025
Heft 7/2025