Am 18. 9. 2024 sei das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) im NR beschlossen und damit die Grundlage für die Umsetzung der Inflationsanpassung der wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge im Bereich der Einkommensteuer für das Jahr 2025 geschaffen worden. Die Beschlussfassung im BR sei am 3. 10. 2024 geplant.
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