Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Abgrenzung zwischen Arbeitszimmer im Wohnungsverband und auf andere Weise beruflich genutzten Räumen

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum August 2009 - Teil 2

(Renner, ÖStZ 2009/743, S. 375)

Im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig und daher von anderen beruflich genutzten Räumen abzugrenzen. Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen nach Ansicht des dt BFH grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig. Renner vergleicht diese Entscheidung mit der österr Rechtslage.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/973

15.10.2009
Heft 20/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.