(Renner, ÖStZ 2009/743, S. 375)
Im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig und daher von anderen beruflich genutzten Räumen abzugrenzen. Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen nach Ansicht des dt BFH grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig. Renner vergleicht diese Entscheidung mit der österr Rechtslage.
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