Steuerrecht aktuell

Abgrenzung zwischen Herstellung und Erhaltung bei Umbaumaßnahmen

Mag. Bernhard Renner

Mit der Abgrenzung zwischen Herstellung und Erhaltung haben sich jüngst zwei Entscheidungen von Höchstgerichten auseinandergesetzt. Der BFH1) gelangte zum Ergebnis, dass bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme Herstellungsaufwand ist, nur auf den entsprechenden Gebäudeteil abgestellt werden darf, wenn ein Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt wird. Ob eine wesentliche Verbesserung des Wirtschaftsguts vorliegt, richtet sich danach, ob die durch Baumaßnahme bewirkten Veränderungen bei betrieblicher Zielsetzung zu einer verbesserten Nutzbarkeit des Vermögensgegenstands führen. Der VwGH2) ist im Zusammenhang mit dem Neubau einer Wasserleitung deshalb von Erhaltung ausgegangen, weil das Wirtschaftsgut als solches dasselbe blieb.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/202

03.03.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.