Das bereits vom Nationalrat verabschiedete AbgSiG 2007 sieht im Bereich der Einkommensteuer wichtige Änderungen vor. Nach einem kurzen Überblick über die Neuerungen im Bereich der Einkommensteuer werden einige Punkte ausführlicher dargestellt.
Tagesgelder als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten (§ 4 Abs 5 und § 16 Abs 1 Z 9): Es wird klargestellt, dass Tagesgelder als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten unverändert nur nach der 24-Stunden-Regel zustehen. Das in § 26 verankerte Wahlrecht, Tagesgelder nach Kalendertagen oder für einen 24-Stunden-Zeitraum auszuzahlen, schlägt nicht auf § 4 bzw § 16 durch.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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