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Abkommens- und gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Organschaft

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang / Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer

Die österreichische Organschaftsregelung des§ 9 KStGist alles andere als modern. Die Eingliederungsvoraussetzungen und das Erfordernis des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrages sind schon vielfach kritisiert worden. Aus dem Blickwinkel der DBA-rechtlichen Diskriminierungsverbote und der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten ist auch äußerst fraglich, ob die vom österreichischen Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung, wonach nur unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften als Organträger und Organgesellschaften zugelassen werden, haltbar ist. Abkommensrecht und Gemeinschaftsrecht scheinen nämlich auch die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe erforderlich zu machen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/498

02.06.2003
Heft 11/2003
Autor/in
Claus Staringer

Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer ist Professor am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU.

Michael Lang

Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU sowie Wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums International Tax Law und Sprecher des vom FWF finanzierten Doktorand:innenkollegs „Doctorate Program in International Business Taxation (DIBT)“ an dieser Universität.