Da das supranationale Unionsrecht und das durch souveräne Staaten ausverhandelte DBA-Recht unterschiedliche Rechtsordnungen sind, liegt nahe, dass diese auch unterschiedlichen Auslegungsprinzipien unterliegen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sich in beiden Rechtsmaterien sehr ähnliche Auslegungsfragen stellen, wie zB die Frage der Maßgeblichkeit innerstaatlichen Rechts der Mitglied-/Vertragsstaaten für die Auslegung. Der folgende Beitrag beleuchtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Konzept der abkommensautonomen Auslegung im DBA-Recht und der unionsrechtsautonomen Auslegung von Richtlinien anhand ausgewählter Beispiele. Die berufliche Schaffensperiode des Jubilars war maßgeblich durch den zunehmenden Einfluss von EU-Recht auf das nationale als auch das DBA-Recht geprägt, weshalb das Thema des Beitrags auch im Sinne von Heinz Jirousek sein dürfte.
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