Da das supranationale Unionsrecht und das durch souveräne Staaten ausverhandelte DBA-Recht unterschiedliche Rechtsordnungen seien, liege es nahe, dass diese auch unterschiedlichen Auslegungsprinzipien unterlägen. Bei genauerer Betrachtung zeige sich jedoch, dass sich in beiden Rechtsmaterien sehr ähnliche Auslegungsfragen stellen. Der Beitrag beleuchtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Konzept der abkommensautonomen Auslegung im DBA-Recht und der unionsrechtsautonomen Auslegung von Richtlinien anhand ausgewählter Beispiele. Die berufliche Schaffensperiode des Jubilars Heinz Jirousek sei maßgeblich durch den zunehmenden Einfluss von EU-Recht auf das nationale als auch das DBA-Recht geprägt worden.
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