Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Ablehnungsantrag wegen angeblicher Befangenheit (Fischerlehner/Oberlaber, BFGjournal 10/2022, S. 326)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Gem § 268 Abs 1 BAO stehe den Parteien das Recht zu, den Einzelrichter oder ein Mitglied des Senates mit der Begründung abzulehnen, dass einer der im § 76 Abs 1 aufgezählten Befangenheitsgründe vorliege. Wenn der zuständige Richter lediglich in einem Beschluss zu erkennen gegeben habe, dass er bei unveränderter Sachlage der Rechtsmeinung des VwGH zu folgen beabsichtige, könne dies noch keinen Befangenheitsgrund darstellen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/678

13.12.2022
Heft 23/2022