Artikelrundschau Juni 2017 / Einkommensteuer (allgemein)

Ablösezahlung für ein Fruchtgenussrecht (Leyrer, BFGjournal 6/2017, S. 213)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Das BFG verneinte im Anlassfall die Steuerpflicht der erhaltenen Ablösezahlung für den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht. Eine Steuerpflicht komme nur dann in Betracht, wenn ein einheitlicher Übertragungsvorgang vorliege oder das

Fruchtgenussrecht bloß der Ausübung nach überlassen werde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/631

24.08.2017
Heft 15-16/2017