Zivilrecht

Abmahnung von AGB nach § 28 Abs 2 KSchG: Wie können einsichtige Unternehmer noch reagieren?

RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger

AGB-Verwender, die aufgrund einer Abmahnung nach § 28 Abs 2 KSchG eine Unterlassungserklärung abgeben, dürfen sich in dieser nach der Judikatur des OGH keine "Ersatzklauseln" vorbehalten, um sie von der Unterlassungsverpflichtung klar auszunehmen. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Alternativen dem Unternehmer zur Verfügung stehen und welche Risiken jeweils bestehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/480

16.08.2010
Heft 8a/2010
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.