Steuerrecht

„Abschließend festgelegte Geschäftsführerentschädigung“ und verdeckte Gewinnausschüttung

Markus Heidinger

Zum VwGH-Erk 20. 11. 1989, 89/14/0141, und dessen Besprechung durch Wiesner, RdW 1990, 355

Mit seinem Erk 20. 11. 1989, 89/14/0141, hat der VwGH bedeutende Rechtsansichten zum Verhältnis von Geschäftsführerbezug und verdeckter Gewinnausschüttung getroffen. Zu Recht hat Wiesner 1) dieses Erk vom Standpunkt seiner realpolitischen Wirkung begrüßt, weil dadurch „eine Entkrampfung von auf Formalerwägungen basierenden Steuerrechtsfolgen“ erreicht wird. Das VwGH-Erk und die Besprechung von Wiesner sollen hier jedoch kurz aus zivilrechtlicher Sicht hinterfragt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 309

01.10.1991
Heft 10/1991
Autor/in
Markus Heidinger

RA Dr. Markus Heidinger, LL.M. (King´s College London), ist selbständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Gesellschaftsrecht, Corporate Finance und Kapitalmarktrecht; zahlreiche Fachvorträge und Publikationen zu bank-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen.