Zum VwGH-Erk 20. 11. 1989, 89/14/0141, und dessen Besprechung durch Wiesner, RdW 1990, 355
Mit seinem Erk 20. 11. 1989, 89/14/0141, hat der VwGH bedeutende Rechtsansichten zum Verhältnis von Geschäftsführerbezug und verdeckter Gewinnausschüttung getroffen. Zu Recht hat Wiesner 1) dieses Erk vom Standpunkt seiner realpolitischen Wirkung begrüßt, weil dadurch „eine Entkrampfung von auf Formalerwägungen basierenden Steuerrechtsfolgen“ erreicht wird. Das VwGH-Erk und die Besprechung von Wiesner sollen hier jedoch kurz aus zivilrechtlicher Sicht hinterfragt werden.
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