(Wanke/Jahns/Lübken, UFSjournal 6/2012, S. 227)
Nach dem Urteil des EuGH zur Vereinbarkeit der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung mit dem Primärrecht der Europäischen Union ist nunmehr die abschließende Berufungsentscheidung des UFS ergangen. Der UFS sah die Vermietung einer Eigentumswohnung als unternehmerische Tätigkeit an und verneinte eine Ansässigkeit der Berufungswerberin bloß aufgrund des Wohnungseigentums in Österreich.
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