Wirtschaftsrecht

Abschlussprüferhaftung und Versicherungsschutz

Dr. Hermann Wilhelmer

Im Riegerbank-Urteil bejahte der OGH eine Dritthaftung des Abschlussprüfers und sprach von der „analogen“ Anwendung der im Verhältnis zur geprüften Gesellschaft geregelten Höchsthaftung auf Dritthaftungsfälle. In der Literatur ist über die Frage des Haftungsfonds ein Streit entbrannt. Der Autor unterstützt die herrschende Meinung (Karollus, RdW 2006, 386 ff) gegen die Mindermeinung (Doralt, RdW 2006, 687 ff) in der Bejahung eines einheitlichen Haftungsfonds für alle Geschädigten. Neben haftungsrechtlichen Argumenten wird die Versicherungspraxis beleuchtet und auf Rechtssicherheit sowie Vertrauensschutz als Erfordernis eines angemessenen Risiko- und Versicherungsmanagements für Abschlussprüfer plädiert. Weiters wird die Verantwortung des Gesetzgebers eingemahnt, Fragen der Dritthaftung durch Gesetzesentscheid zu regeln.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/476

15.08.2007
Heft 8/2007
Autor/in
Hermann Wilhelmer

Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.

Publikationen:
Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v, in ZFR 2015, 53; ders, Die Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 70/14s, ZFR 2015, 253; Wilhelmer/Wagner/Wolfbauer, Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie, ZFR 7/2016, 315.