In Zukunft beträgt die AfA für PKW 12,5 %; dies soll auch für vor 1996 angeschaffte Fahrzeuge gelten (keine Verteilung des Restbuchwerts auf die gesamte Nutzungsdauer von 8 Jahren). Im Fall des Leasing hat der Leasingnehmer die Leasingraten auf eine fiktive achtjährige Nutzungsdauer umzurechnen und gegebenenfalls einen Aktivposten anzusetzen; dazu muss der Leasinggeber allerdings seine Anschaffungskosten dem Leasingnehmer offen legen.
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