Die Absetzbarkeit von Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung kommt dann in Betracht, wenn die angefallenen Kosten nicht durch den Nachlass gedeckt sind. Die Bindung der Abzugsfähigkeit an die Erbenstellung würde allerdings die Einräumung des Erbrechtes selbst bei Vermögenslosigkeit des Erblassers bedingen.
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Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.