(Renner, SWK 10/2009, S 366)
Lt BFH können Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen Werbungskosten bei Einkünften aus VuV darstellen, wenn sich nach Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf spezielle Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann. Renner erörtert diese Entscheidung auch aus dem Blickwinkel der Rechtssituation in Österreich.
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