(Perl, RdW 2008/689, S. 742)
Zur Frage, ob die gesunkene Rentabilität eines Wirtschaftsgutes eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung rechtfertigt, geben der VwGH und BFH unterschiedliche Antworten: Für den VwGH ist eine gesunkene Rentabilität eine bloße Wertminderung, weil eine Kürzung der Nutzungsdauer nicht vorliegt; eine AfaA ist daher nicht zulässig. Der BFH dagegen schließt eine AfaA bei einer gewichtigen Rentabilitätsminderung nicht grundsätzlich aus; eine Kürzung der Nutzungsdauer muss nicht vorliegen.
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