Steuerrecht

Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung wegen gesunkener Rentabilität?

MMag. Mario Perl

Rechtfertigt die gesunkene Rentabilität eines Wirtschaftsgutes eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)? BFH und VwGH geben unterschiedliche Antworten: Für den VwGH ist eine gesunkene Rentabilität eine bloße Wertminderung, weil eine Kürzung der Nutzungsdauer nicht vorliegt; eine AfaA ist daher nicht zulässig. Der BFH dagegen schließt eine AfaA bei einer gewichtigen Rentabilitätsminderung nicht grundsätzlich aus; eine Kürzung der Nutzungsdauer muss nicht vorliegen.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/689

17.11.2008
Heft 11/2008
Autor/in
Mario Perl

MMag. Dr. Mario Perl, LL.M. arbeitet derzeit in einer New Yorker Steuerberatungskanzlei. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Neben der Absolvierung des postgradualen Studiums International Tax Law an der WU Wien und dem Abschluss des Doktoratsstudiums arbeitete er kurzzeitig in einer Grazer Steuerberatungskanzlei. Er ist Autor von Publikationen in den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht. Dazu zählt unter anderem seine 2010 erschienene Dissertation in Buchform „Bewertung in der Unternehmens- und Steuerbilanz – Werterhellende Umstände“.