Steuerrecht

Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten?

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner / Dr. Harald Moshammer, LL.M. / Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel

Nach dem derzeit als Entwurf vorliegenden Wartungserlass der EStR sollen hinkünftig neben langfristigen unverzinslichen Rückstellungen auch langfristige, formal unverzinsliche Verbindlichkeiten abzuzinsen sein. Der folgende Beitrag beleuchtet die Zulässigkeit einer solchen Analogie.

Nach Mayr1 sind formal unverzinsliche Verbindlichkeiten grundsätzlich abzuzinsen, "wenngleich die EStR 2000 eine Abzinsung (derzeit noch) ablehnen". Die Betonung liegt auf "derzeit", denn entsprechend dem Begutachtungsentwurf zum Wartungserlass der EStR Rz 3309c soll vom BMF hinkünftig folgende Aussage getroffen werden: "Wie langfristige unverzinsliche Rückstellungen (Rz 3309b) sind auch langfristige, formal unverzinsliche Verbindlichkeiten ab einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. 12. 2014 beginnt, mit 3,5 % abzuzinsen, wenn der Vorteil aus der fehlenden Verzinsung der Verbindlichkeiten nicht durch andere wirtschaftliche Nachteile entsprechend kompensiert wird und den Verbindlichkeiten zweiseitig verbindliche Verträge zu Grunde liegen (zB ‚zinslose‘ Stundung des Kaufpreises). Dies gilt auch dann, wenn die Verbindlichkeit tatsächlich als unverzinslich deklariert wird. Eine Abzinsung verzinslicher[2 ] Verbindlichkeiten hat nicht zu erfolgen." Dieser Sinneswandel des BMF dürfte nicht zuletzt auf die von Mayr in der Literatur geäußerte Auffassung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten zurückzuführen sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/184

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Dietmar Aigner
A. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner lehrt am Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz.
Harald Moshammer

StB Dr. Harald Moshammer, P LL.M. (JKU) LL.M (WU) ist Geschäftsführer und Partner bei Tissot Steuerberatungs GmbH.

Michael Tumpel

Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel ist Dean der JKU Business School und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz, Leiter der Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Redaktion der Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK). Er vertritt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Indirect Tax Committee der CFE.