Steuerrecht

Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer

Werner Doralt

Zur Einschränkung auf Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Im Rahmen der Körperschaftsteuer-Reform soll die Vermögensteuer zwar bei den Kapitalgesellschaften und bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften als Sonderausgabe abzugsfähig sein, nicht aber bei den Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und bei den Sparkassen (§ 8 Abs 4 Z 3 KStG 1988).

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 207

01.06.1988
Heft 6a/1988
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.