Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste sind bei Beteiligungen an Gruppenmitgliedern steuerlich nicht abzugsfähig. Ob dieses Abzugsverbot auch für Liquidationsverluste gilt, beantwortet dieser Beitrag.
§ 9 Abs 7 KStG schließt die Steuerwirksamkeit von Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverlusten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Gruppenmitgliedern aus. Ursprünglich waren nur Teilwertabschreibungen von der Bestimmung erfasst, bis mit einer Einfügung durch das AbgÄG 2004 auch Veräußerungsverluste aufgenommen wurden. Begründet wurde dies damit, dass derartige Veräußerungsverluste wirtschaftlich gesehen vorweggenommene Teilwertabschreibungen darstellten.1
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