Durch die Verwendung der Wortfolge "im Sinne des" im § 1 Abs 1 Z 2 EnAbgVergG solle gewährleistet sein, dass der Bedeutungsinhalt des angesprochenen Umsatzsteuertatbestandes § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 in das Energieabgabenvergütungsgesetz Eingang findet. Der ins Treffen geführte semantische Unterschied zwischen "im Sinne" und "gemäß" lasse sich sprachwissenschaftlich nicht begründen.
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