Schmiergeldzahlungen eines inländischen Steuerpflichtigen an einen ausländischen Beamten sind grundsätzlich im Inland strafbar und daher nicht abzugsfähig; Schmiergelder eines ausländischen Steuerpflichtigen sind dagegen nach herrschender Auffassung nur dann nicht abzugsfähig, wenn er die Tat im Inland begeht.
Fall 1: Ein inländischer Unternehmer gewährt einem ausländischen Beamten im Inland 1 Mio S, damit dieser rechtswidrig einen für den inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen günstigen Bescheid erlässt.
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