In diesem Beitrag wird untersucht, ab welchem Zeitpunkt eine geplante Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Aktien im amtlichen Handel der Wiener Börse gehandelt werden, von der börserechtlichen Ad-hoc-Publizität und der Beteiligungspublizität erfasst wird. Gleichermaßen ist zu prüfen, ob die Weitergabe von Informationen durch die Tochtergesellschaft im Rahmen einer Due Diligence in Konflikt mit dem Verbot des Missbrauches von Insiderinformationen gem§ 48a Abs 1 BörseGsteht.
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