Durch die Einführung des Homeoffice-Pauschales mit dem 2. COVID-19-StMG, BGBl I 2021/52, ÖStZ 2021/287, und die Erweiterung des Jobtickets durch die "ökosoziale Steuerreform", BGBl I 2021/18, ÖStZ 2020/804, ab 1. Jänner bzw 1. Juli 2021 ist es notwendig geworden, die im Lohnkonto und damit auch im Lohnzettel enthaltenen Informationen an die geänderte Rechtslage anzupassen, um ihren effizienten Vollzug sicherzustellen:
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